Sie haben Fragen – wir haben die Antworten

Ob Wohnungssuche, Genossenschaftsleben oder Notfälle: Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um die wgn. Kurz, klar und direkt.

Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich auf die Warteliste für Wohnungen der wgn?

Melden Sie sich einfach per Telefon oder Mail bei uns und teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit. Wir unterstützen Sie gerne.

Was sind die Kriterien für eine Bewerbung?

Damit überhaupt eine Bewerbung möglich ist, muss die Wohnung besichtigt und das Anmeldeformular ausgefüllt worden sein. Zudem braucht es ein Betreibungsauszug nicht älter als drei Monate sowie eine Ausweiskopie.

Wie erhalte ich Informationen zu neuen Wohnungen der wgn?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an. Darin informieren wir Sie regelmässig über unsere neusten Aktivitäten. Oder Sie folgen uns auf LinkedIn und Instagram und bleiben aktuell informiert.

Wo entstehen in den nächsten Jahren neue Genossenschaftswohnungen?

Wir bauen aktuell in Pratteln 67 Wohnungen und im Lysbüchel 59 Wohnungen. Diese werden die Ende 2026 bzw. Anfang 2027 bezugsbereit sein.

Muss ich Anteilsscheine kaufen, um eine freie Wohnung der wgn zu mieten?

Nein, die wgn ist keine klassische Mietergenossenschaft. Wenn Sie bei uns eine Wohnung mieten, müssen Sie ein Depot in Form eines Mieterdarlehens hinterlegen. Jede Mieterin und jeder Mieter darf aber auch Genossenschaftsmitglied werden.

Frage noch nicht beantwortet? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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