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Der wgn wurde 1983 von 45 Wohnbaugenossenschaften aus der Region Nordwestschweiz gegründet, als der genossenschaftliche Wohnungsbau praktisch nicht mehr existierte. Als Rechtsform wurde der Genossenschaftsverband gewählt. Heute ist die Trägerschaft breiter abgestützt. Anteilscheininhaber sind jetzt auch Firmen, Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Privatpersonen. Diese über 120 Inhaber teilen sich ein Anteilscheinkapital von mehr als 12 Millionen Franken. | 
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Alle reden davon, den jungen Leuten eine Chance zu geben und Ihnen eine Lehre zu ermöglich. Wir reden nicht nur darüber; wir handeln. Denn der wgn bildet seit Jahren schon Lehrlinge aus. Um der Problematik der fehlenden engagierten Hauswarten Herr zu werden und die Liegenschaftsunterhaltskosten gering zu halten, wurde eine Service-Abteilung unter dem Namen gegründet. Diese besteht aus fünf technischen Angestellten.
Die HAUPTBESTREBUNGEN sind aber nach wie vor die gleichen:

| Preisgünstigen Wohnraum in der Region Nordwestschweiz zu erstellen. | | | 
| Folgendes Anforderungsprofil muss eine neue Immobilie bei uns aufweisen: gute Lage, Nordwestschweiz tiefe Mietzinsstruktur geringe Anzahl bis keine Kleinwohnungen |

| Bestehenden Wohnraum zu erwerben, zu sanieren und einer vernünftigen Wohnungsbelegung zuzuführen. | | | 
| Bei Renovationen und Sanierungen wird sehr auf die Zweckmässigkeit, verbunden mit einer funktionellen Verbesserung, mit Berücksichtigung von Wünschen / Marktbedürfnissen, für die Bewohner geachtet. Dabei wird nicht unbedingt auf die kostengünstigste, sondern auf die qualitativ beste Variante, unter Einhaltung eines vernünftigen Kosten-Nutzenverhältnisses, Wert gelegt. Das kantonale Submissions-Gesetz wird bei Arbeitsvergaben als massgebliche Leitplanke angewendet. Auch wird Wert darauf gelegt, dass berücksichtigte Unternehmer auch selber Nachwuchs ausbilden. Montageequippen werden keine geduldet. |

| Kostengünstige Dienstleistungen anzubieten im Bereich | |
1993 wurde eine Stiftung Hilfsfonds des wgn gegründet. Zweck des Hilfsfonds ist es, Mitmenschen im Tätigkeitsbereich Nordwestschweiz des wgn (vorab seinen Mietern), die aus irgendeinem Grund der Unterstützung bedürfen, schnell, direkt und unbürokratisch zu helfen. Unterstützung kann insbesondere bei Verwitwung, Trennung, Scheidung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Strafvollzug gewährt werden. Die Äuffnung des Stiftungsvermögens erfolgt durch Einlagen des wgn, Spenden und Legate. Der Hilfsfonds wird vom wgn unabhängig geführt. |
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